Verfassungsbeschwerde
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Leider ist dies - abgesehen von Bitten an den Bundespräsidenten, was aber schon erfolgt ist - das EINZIGE, was jetzt (14.07.09) noch eine gewisse Möglichkeit der Wirksamkeit hat. Demos, Öffentlichkeit etc. sind sicher nicht schlecht, aber bisher nicht erfolgreich gewesen und nach erfolgreichem Durchlauf durch Bundestag und Bundesrat erst recht nicht, gerade nicht vor einer Wahl.
Der Zeitplan zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde GEGEN DAS GESETZ ist nicht sehr eng. Es muß innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes geschehen. Eine Verfassungsbeschwerde kann KOSTENLOS von JEDERMANN eingereicht werden. Siehe Merkblatt. Auch die vollständige Begründung muss innerhalb dieser Frist eingereicht werden.
Es sind also sowohl EINZELNE KLAGEN als auch eine GEMEINSCHAFTLICH ORGANISIERTE KLAGE möglich. Die Frist zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde GEGEN DAS GESETZ zu versäumen bedeutet, daß später der vollständige Rechtsweg jahrelang beschritten werden muß und nur Einzelentscheidungen verhandelt werden, wobei allerdings auch das Gesetz in Frage gestellt werden kann.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Organisation
[Bearbeiten] Rechtsanwalt
Kennt einer einen Rechtsanwalt, der sich engagieren würde?
[Bearbeiten] Zulässigkeit
Ist es nicht so, dass man betroffen sein muss? Würde das bedeuten, dass man erst auf eine STOPP-Seite gelangt sein muss? Würde das weiter heißen, dass man das auch noch nachweisen muss? Und bedeutet das, dass man sich erst einmal ins "Unrecht" setzt? (Bernd)
Ja, man muß zweifelsfrei die eigene Betroffenheit darlegen. Dies kann aber auch eine mittelbare Betroffenheit im Sinne der Verfassung sein.
[Bearbeiten] Begründungen
Liste der Begründungen der Klage, auch anhand des Grundgesetzes (PDF) (HTML).
- Normenklarheit
- Zuständigkeit (Länder, nicht Bund)
-> vorsicht Falle hier: wegen "wirtschaftlicher Beeinträchtigung der ISP/Kosten für Sperrmaßnahmen" wird das zur Zuständigkeit des BMWi (also Bund statt Länder) erklärt; Frage ist, ob das so zulässig ist, oder ob man generell genau dagegen vorgehen kann.
- Gewaltenteilung (BKA erhält hier auch Judikative)
- Artikel 5 (umstritten, BVerfG legte ihn bisher nur in Bezug auf Vorzensur aus)
[Bearbeiten] Siehe auch:
[Bearbeiten] Adresse
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382 (Eine Klage bzw. Verfassungsbeschwerde kann NICHT per Fax eingereicht werden und ist handschriftlich zu unterschreiben)
