PM-Regierungsentwurf
Aus Wiki gegen Netzzensur
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Nicht zu vergessende Punkte/redaktionelles
Ich schlage eine plakative Form für weniger gut informierte Leser vor:
- dem Leser muss sofort der Wind aus den Segeln genommen werden, die Zensurgegner handelten aus niederen Beweggründen
- es geht hier um eine verfassungswidrige Einschränkung der grundgesetzlich verbrieften Rechte
- es ist eine weitere verfassungswidrige Einschränkung, nach der Schwächung
- der Unverletzlichkeit der Wohnung
- der Vertraulichkeit der Kommunikation
- der Unschuldsvermutung durch anlasslose Vorratsdatenspeicherung
- der Versammlungsgesetze einzelner Länder etc.
und
- Kinderpornografie ist nicht klar definiert -> "Anscheinjugendliche", Altersgrenzen, das "was und wie" dargestellt wird, selbst Schriftform und Comics/Zeichnungen ("Gedankenverbrechen", "Schere im Kopf")
Dazu kommen Restriktionen wie das Polizeiaufgebot (samt Bundeswehr) beim G8-Gipfel, die Änderung und "Anschärfung" der Polizeigesetze, die schlechte Klagesituation von Hartz-4-Empfängern.
Die letzten Punkte quasi, um das Gesamtbild darzustellen, falls machbar.
Ich würde nicht so sehr auf "funktioniert nicht", "vom Ausland weiter abrufbar", "von Speicherung von Personendaten war keine Rede" und dergleichen pochen, sondern dem Übel an die Wurzel gehen.
Bernd
(sollte ich jetzt irgendwas gelöscht haben, was ich nicht hoffe: das ist mein erster Versuch überhaupt! Seht's mir nach ;) )
Vorheriger
Denn wenn es ihr ernsthaft um eine Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischem Material gehen würde, dann würden nicht Millionen von Internet-Nutzern in Behörden, Bibliotheken, Universitäten und Schulen ....
Die Bundesregierung ....
Hier die Zensur-Bresche aufmachen:
- BKA ist Ermittler, Ankläger und Richter in einem
- naiv zu glauben, dass wir dem BKA hier trauen können
- Freitag hiess es noch: IP-Adressen werden nicht geloggt. Jetzt sollen sie doch geloggt werden (dürfen - hahaha)
- Bundestrojaner, Rasterfahndung, großer Lausch- und Spähangriff, etc.: Das ist ein Kulturkampf der Internet-Offenheit gegen die polizeiliche Kontroll-Manie. Wir stehen auf Seiten der offenen Gesellschaft
- andere Anforderungen stehen schon Schlange
- UK und andere Beispiele zeigen, worauf es hinsteuert: http://www.pcpro.co.uk/news/251609/bt-blocks-off-pirate-bay.html
Version Annika aus ML
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) spricht sich gegen die von der Bundesregierung geplanten Internetsperren aus und fordert eine effektive Bekämpfung von Kindesmissbrauch anstatt einer Symbolpolitik, die nur das Wegschauen fördert, den Opfern nicht hilft und dafür die Grundrechte der Allgemeinheit einschränkt.
Die Regierung geht bei der Begründung der Sperren von falschen Voraussetzungen aus: Ein “Massenmarkt” für dokumentierten Kindesmissbrauch im Internet existiert schlicht nicht, da einschlägiges Material in internen Zirkeln getauscht wird. Insbesondere die Behauptung, es gebe eine regelrechte “Kinderporno-Industrie”, ist schlicht falsch. So schreibt das Bayerische LKA zum Thema Massenmarkt:
“Es gebe organisierte Strukturen, aber selten: "Die überwältigende Mehrzahl der Feststellungen, die wir machen, sind kostenlose Tauschringe, oder Ringe, bei denen man gegen ein relativ geringes Entgelt Mitglied wird, wo also nicht das kommerzielle Gewinnstreben im Vordergrund steht. Von einer Kinderpornoindustrie zu sprechen, wäre insofern für die Masse der Feststellungen nicht richtig." (Zitiert nach SZ am Wochenende -18./19.04.09, Mitten am Rand, Rebecca Casati).
Nach dem neuen Gesetzesentwurf sollen auch Websites in Europa und Deutschland auf die Liste gelangen können. Das führt unweigerlich zu der Frage, wieso diese Seiten nicht abgeschaltet und die Verantwortlichen belangt werden. Will man lieber zensieren als abschalten? Lieber das Wegschauen fördern, als konsequent gegen die Täter vorzugehen und diese so an weiteren Übergriffen zu hindern?
Dies hilft den Opfern nicht; im Gegenteil: In ihrer Kindheit vergewaltigte Menschen sehen sich mitunter durch die Ausgestaltung und Durchführung dieser Sperr-Anordnungen durch Frau von der Leyen erneut in die Rolle des Opfers gedrängt. Ebenfalls sollte das extreme Risiko berücksichtigt werden, das diese Maßanahmen für die Informations- und Pressefreiheit im Internet bedeuten. Leicht könnten irrtümlich oder missbräuchlich auch die falschen Seiten gesperrt werden. Da die Listen der Geheimhaltung unterliegen, ist dies für den Bürger nicht nachprüfbar - die Transparenz, die eine Demokratie auszeichnet, ist hier nicht gegeben. Auch die Aufnahme verlinkender Websites in die Sperrlisten ist hochproblematisch, da so die Schwelle der Kriminalisierung extrem gesenkt und auch die kritische Beschäftigung mit der Materie erwschwert wird.
Anstatt für Netzsperren, die weder den betroffenen Kindern effektiv helfen noch rechtsstaatlich vertretbar sind, sollten Zeit, Geld und Arbeitskraft also in eine effektive Aufklärung und Strafverfolgung bei derartigen Fällen investiert werden.
...
Geeignete Überschrift
- könnte in die Richtung gehen, dass wir die Bundesregierung auffordern, wirksam gegen Kinderschänder vorzugehen und keine Placebo-Lösungen zu machen oder so.
- Alternative: Stärker offensiv gegen das BKA und so argumentieren.
Schwerpunkte der Argumentation wären wohl:
* Kein Gesetz zur Kinderporno-Bekämpfung deutet darauf hin, dass bald auch andere Inhalte betroffen sein können. (schwierig zu vermitteln, aber ein nicht zu unterschätzender Punkt; die müssen nur § 8a (1) anpassen ...)
* Wenn es der Bundesregierung ernsthaft um die Sperrung geht und sie der Überzeugung ist, dass diese wirken, dann muss sie sich fragen warum denn Behörden, Bibliotheken, Universitäten und Schulen nicht sperren sollen.
* Bundesregierung geht von offener, massenhafter Verfügbarkeit aus; diese ist nicht gegeben, da in einschlägigen Zirkeln getauscht wird.
* Bundesregierung geht von einem kommerziellen Massenmarkt aus, für den es aber keine Beweise gibt:
(Thomas Stadler bei Jens Ferner im Blog)
Zitat des Bay. LKA zum Thema Massenmarkt: Es gebe organisierte Strukturen, aber selten: "Die überwältigende Mehrzahl der Feststellungen, die wir machen, sind kostenlose Tauschringe, oder Ringe, bei denen man gegen ein relativ geringes Entgelt Mitglied wird, wo also nicht das kommerzielle Gewinnstreben im Vordergrund steht. Von einer Kinderpornoindustrie zu sprechen, wäre insofern für die Masse der Feststellungen nicht richtig." (Zitiert nach SZ am Wochenende -18./19.04.09, Mitten am Rand, Rebecca Casati).
<http://www.sueddeutsche.de/panorama/813/465404/text/19/> <http://www.sueddeutsche.de/panorama/813/465404/text/>
Es gibt für einen tatsächlichen Massenmarkt wohl derzeit keine wirklichen Belege. Dennoch behauptet Frau von der Leyen das offensiv.
* Nach Gesetzesentwurf: auch europ. und Deutsche Webseiten können betroffen sein. => lieber sperren als abschalten?
* Das übliche: Webseiten stehen in westlichen Ländern. Florian, sowas als Zitat von Dir?
Zitat Florian scusi Walther von scusiblog.org: "Wie ein Analyse der Sperrlisten anderer Länder gezeigt hat, stehen die überwiegende Mehrheit der dort verzeichneten Server in Ländern, in welchen ein Verfolgung durchaus möglich ist, da es dort entsprechende Gesetzte gibt und entsprechende Abkommen gelten. Die Studie von Rochus Wessels [1] zeigt das sehr deutlich. Trotzdem scheint die Bundesregierung, vor allem Frau von der Leyen lieber aublenden zu wollen, statt zu versuchen ernsthafte Erfolge zu erzielen."
Ein weiteres Argument
Ein wesentlicher Punkt wurde bisher kaum genannt.
Gesetze müssen verhältnismäßig sein. Es muss also eine Abwägung zwischen Nutzen und der Grundrechtseinschränkung vorhanden sein. Denn Gesetze müssen einen Sinn haben.
Ein Nutzen kann schon dadurch gegeben sein, dass sich der Staat und damit wir alle, sich eindeutig durch ein Gesetz gegen ein Unrecht ausspricht. Allerdings wird diese Forderung im Fall des Gesetzesentwurfs zu Kinderporno-Sperren schon von der bestehenden Gesetzgebung erfüllt. Dieser Staat verurteilt Kinderpornographie eindeutig. Ein neuer Gesetzesentwurf benötigt also einen Mehrwert.
Nicht ganz möglicherweise. IIRC, hat das Gesetz auch jetzt zur Maßgabe, dass es nach 2 Jahren einer Revision unterzogen wird. Das könnte Deine Argumentation zunichte machen.
Diesen Hinweis verstehe ich nicht. Braucht ein Gesetzentwurf keine Begründung (ak. Mehrwert) , weil er sowieso in zwei Jahren einer Revision unterzogen wird? Will man hoffen, dass einem in den zwei Jahren noch eine Begründung einfällt? Nein, dieses Gesetz mißachtet massiv das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Bitte sei so nett und kläre mein Mißverständnis hier auf. - Joachim
Nun, ich bin kein Staatsrechtler. Ich sehe das halt so, dass die "Versuch macht kluch"-Variante der vdL so durchgehen könnte, als sei es ein Mehrwert, da die Revision ja ansteht. Darüber entscheidet der Bundestag. Wie hinterher bei einem etwaigen Verfahren vor dem BVerfG argumentiert wird, steht auf einem anderen Blatt. Natürlich kann man das hier anführen, versteh mich nicht falsch. Darüber hinaus stellt sich (mir) die Frage, ob es nicht erlaubt ist, ein weiteres Gesetz zum selben Thema zu machen, wenn das erste nix taugt. Das weiß ich aber nicht. Was ist mit der Tatsache, dass sie hier am TK-Gesetz rumfummeln, obwohl es ein Strafgesetz dazu gibt? Oder das ganze über "Verträge" lösen? Wie gesagt, bin kein Anwalt, versuche nur, Anregungen zu geben. Auch das hier solltest du dir nicht entgehen lassen: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30179/1.html -Bernd
Die bisher bestehenden Gesetze und Regeln, auch und gerade die der EU, erlauben, ja fordern die Abschaltung von Servern mit kriminellen Inhalten, die Überwachung des sowieso öffentlichen Internets und eine internationale polizeiliche Zusammenarbeit. Würden diese Gesetze und Möglichkeiten genutzt, so gäbe es sehr schnell einfach nichts mehr zu sperren. Wie man dann mit Schurkenstaaten umgeht, dass zeigt die Medienindustrie im Fall von Urheberschutzverletzungen sehr wirksam. Und diese Medienindustrie hat nicht einmal die Möglichkeiten der Legislative oder gar der Exekutive.
Beleg: bei finanziellen Problemen mit dem Hoster oder bei einer AGB-Verletzung bist Du deine Site schneller los, als Du mit dem Finger schnippen kannst. Der Fall Wikileaks.de beweist das exemplarisch für unzählige andere Fälle. Es kann mir niemand erzählen, dass das in irgend einem Land, gerade aber in Europa oder den USA anders ist. Ausgerechnet wenn es um Vergewaltigungen geht, dann soll das plötzlich nicht mehr möglich sein? Ist die Polizei tatsächlich so unfähig, dass sie gängige Praxis der Privatwirtschaft nicht umsetzen kann? Hatte nicht irgendwer die (Rousseau) die Idee des Gesellschaftsvertrags? Wie kann dann ein privater Vertrag wirksamer als ein Gesetz (das auf einem Vertrag zwischen Bürgern und Staat basiert) sein?
Dazu kommt, dass jeder verpflichtet ist einen massiven Gesetzesverstoß anzuzeigen. Eine ausländische Site unterliegt deutschem Recht, wenn sie hier angesurft werden kann. Das ist z.B. im Fall von Nazipropaganda ganz genau so. Also _muss_ ein Provider, der eine Sperrliste empfängt, Anzeige erstatten. Das BKA selbst muss aktiv werden, denn dort ist der Inhalt der Sperrliste ermittelt worden. Das BKA hat den Staatsanwalt zu informieren. Geht ein Staatsanwalt nicht gegen einen offensichtlichen und massiven Rechtsbruch vor, so handelt er illegal. Und der Staatsanwalt hat auch im Ausland Anzeige zu erstatten. Andernfalls sind diese Sperrungen eine Beugung geltenden Rechts.
Folglich: nur eine einzige Sperrverfügung einer Site in einem "zivilisiertem Land" belegt einen Rechtsbruch der Kriminalbehörden oder der Justiz hier oder dort. Dazu bedarf es keines weiteren Gesetzes.
Es ist also eine Frage des Geldes, des Willens und der Kompetenz. Um auf den Ausgangspunkt zurück zu kommen: die Abwägung dieses Gesetzesentwurfs fällt damit durch. Zensur, Aufhebung der Gewaltenteilung, Privatisierung von Polizeiarbeit, Intransparenz, Unkontrollierbarkeit und Wirkungslosigkeit müssen alle Alarmglocken läuten lassen - gerade wenn es Alternativen gibt, die genau diese Nachteile nicht aufweisen. Wer mit Hilfe eines, nach den obigen Forderungen (der Abwägung) unrechtmäßigem Gesetzes, erfolgreiches Handeln verhindert und uns "in Sicherheit wiegt", der macht sich mitschuldig an den zu verhindernden Verbrechen. Der ist Mitstörer. Mehr noch, der unterstützt letztlich die Vergewaltigung von Kindern durch unterlassene Hilfeleistung. Und der pervertiert unseren Rechtsstaat. Das gilt für Politiker genau so wie für Medien, die einfach nur Pressemitteilungen kritiklos veröffentlichen. Dies ist mein Land und "dass kann ich leider nicht zulassen".
Joachim
* ...
Pressekontakt ...
Setz dich doch mal mit jemandem in Verbindung, der eine Verfassungsklage vorbereitet, denn das klingt in sich schlüssig. Auf Anhieb fällt mir da die Piratenpartei ein, die eine solche Klage erwägen.
Bernd
