Fragenkatalog

Aus Wiki gegen Netzzensur

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Hier sammeln wir Fragen, die wir an die Bundesregierung stellen lassen wollen.

Beitrag dazu: Ich bin nicht sicher, ob "Fragen stellen" eine gute Strategie ist. Wer fragt, der diskutiert bereits um Details und hat die Sache als solches schon akzeptiert. Meiner Ansicht nach geht es nicht um die Frage, wer, wie, was, wann und wozu gefiltert werden darf. Die Filter gehören weg. Kipo gehört anders verfolgt. Wir sind der Souverän. Wir sind das Volk. Und wir sind das Netz.

Fragen werden noch bis Sonntag um 20 Uhr angenommen. Dann wird der Katalog aufbereitet um Montag an die Oppositionsfraktionen verteilt zu werden. Dort soll er dann als "kleine Anfrage" zur Bundestagsdebatte eingebracht werden. --Thomas 22:16, 29. Apr. 2009 (UTC)

Inhaltsverzeichnis

Fragenkatalog

Ausgangslage

  • In welchen Ländern werden die kinderpornografischen Inhalte ins Internet gestellt? Ist es korrekt, dass sich größte Teil der gefundenen Kinderpornografie auf Servern in den USA befindet? Falls ja: Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zur Verbesserung der Zusammenarbeit?
  • Beabsichtigt die Bundesregierung, Einfluss auf Regierungen auszuüben, die Kinderpornographie noch nicht aktiv verfolgen? Wenn nein, warum nicht?
  • Das Kinderhilfswerk der UNO Unicef beklagt in einer Stellungnahme vom 17. April 2009 die unzureichende Aufklärung über die wesentlichen Fakten wie zum Beispiel "Nutzungshäufigkeit, Nutzungsstrategien und die Organisation der verbrecherischen Netzwerke". Auch das International Center for Missing Children & Child Exploitation beklagt die Unkenntnis über die tatsächlichen Wege der Verbreitung von Kinderpornografie. Plant die Bundesregierung die Förderung einer wissenschaftlichen Studie zur tatsächlichen Verbreitung von Kinderpornografie?
  • Hat die Bundesregierung die Sperrlisten anderer Länder gesichtet? Befanden sich darauf auch deutsche Angebote? Wenn ja: Wurden diese Angebote geschlossen? Wenn nein: Warum nicht?
  • Welche Rolle spielen nach heutigen Erkenntnissen Filesharing-Netzwerke und Internet-Chats bei der Verbreitung von Kinderpornografie?
  • Auf welche Datengrundlage stützt sich die Bundesregierung bei der Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornografie in Deutschland.
  • Worauf stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung, dass Access-Blockaden die Produktion von Kinderpornografie mindern könnten? So sagte der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström: "Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern" (Focus Online, 28.3.2009) Auch das Bayerische Landeskriminalamt verneint einen kommerziellen Hintergrund der Kinderpornografie-Tauschringe (Süddeutsche Zeitung vom 17. April 2009).


Gesetzesausgestaltung

  • Warum wurde der Vertrag zwischen dem BKA und mehreren Internetprovidern, der am 17. April unterschrieben wurde, nicht veröffentlicht?
  • Gemäß dem Statement von Telekom-Chef Rene Obermann sollen die Verträge zum Access Blocking bis 2010 befristet und nur im Erfolgsfall fortgesetzt werden. Welche Kriterien werden angelegt, um den Erfolg zu bemessen? Gibt es Zielvorgaben? Wenn ja: Wie sind die Zielvorgaben?
  • Welche Kriterien werden nach dem überarbeiteten Telemediengesetz für die Sperrung einer Webseite angelegt? Sollen Seiten gesperrt werden, die nicht gezielt und nicht kommerziell kinderpornografische Abbildungen zeigen?
  • Ist das BKA verpflichtet, die zuständigen Behörden am Serverstandort zu informieren bevor ? Besteht seitens des BKA eine Verpflichtung, Kontakt mit dem Provider aufzunehmen?
  • In welchen Fällen kann das BKA auf die personenbezogenen Daten zugreifen, die bei den Access-Providern gemäß Absatz 5 des geplanten Paragraphen 184 b TMG gespeichert werden?
  • Hat ein Anbieter Beschwerde- und Rechtsmittel, dessen Seite fälschlich auf die Sperrliste gelangt? Welche sind das? Wie lange dauert es, eine Seite wieder freizugeben, die fälschlicherweise auf die Sperrliste gelangt ist? Sind bei Meinungsverschiedenheiten zum Inhalt der Webseite Einstweilige Verfügungen möglich? Sollen die Anbieter solcher Seiten entschädigt werden, wenn sie fälschlicherweise auf die Sperrliste gelangen?
  • Die bisherigen Pläne sehen eine alle 24 Stunden aktualisierte Sperrliste vor. In der europäischen Union, den USA, Japan, der Schweiz und Australien ist es Inhalteanbietern meist möglich, innerhalb weniger Stunden die Webseiten von Urheberrechtsverletzern zu schließen. Wie kommt es, dass für Kinderpornografie der langsamere Weg über die Sperren gewählt werden soll? Falls doch die Seiten direkt geschlossen werden sollen: Warum wird das Gesetz nicht, wie ursprünglich geplant, auf Seiten außerhalb der genannten Länder beschränkt?
  • Ist vorgesehen, einmal gesperrte Seiten nach Entfernung des kinderpornographischen Materials wieder freizugeben? Wenn ja: welche Kriterien werden für die Wieder-Freigabe angelegt? Wer führt die Überprüfung durch, und wie häufig soll sie stattfinden?
  • Wie kann es sein das in einem Land in dem Gewaltenteilung besteht das BKA das Recht hat nach eigenen gut dünken Sperrlisten von Webseiten zu erstellen und das darauf hin Seiten gesperrt werden sollen; welche Behörde kontrolliert das BKA und die erstellten Sperrlisten? Oder anders gefragt ist der Polizeistaat in der BRD wieder ausgebrochen wo das BKA (Exekutive) selbstständig Entscheidungen treffen kann?

technische Fragen

  • Die Sperrlisten aus China, Iran und anderen autoritären Regimen werden regelmäßig von Menschenrechtsgruppen ermittelt, in dem sie die zur Blockade eingesetzten DNS-Server abfragen. Kann dies in Deutschland technisch unterbunden werden? Wie will die Bundesregierung verhindern, dass Anbieter von Kinderpornografie die Sperren für sich ausnutzen, um zu ermitteln, ob sie sich bereits im Fokus von Ermittlungen befinden?
  • Wie sollen die personenbezogene Daten, die bei den Providern gespeichert werden, an das BKA übermittelt werden? Ist ein Echtzeit-Zugriff möglich?
  • Die ursprünglich geheimen Sperrlisten aus Finnland, Dänemark oder Australien sind an die Öffentlichkeit gedrungen. Falls dies der Bundesregierung bekannt ist: Wie sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass auch in Deutschland die geheimen Sperrlisten veröffentlicht werden?
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