ACTA

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Please have a look at ACTA_en for an English overview what ACTA is about.


Inhaltsverzeichnis

Über ACTA

ACTA steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement und bezeichnet ein Handelsabkommen zwischen verschiedenen Staaten, welches seit 2007 nichtöffentlich ausgehandelt wurde und wird (Stand: 11/2009).

ACTA ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eines der Upcoming Topics in weiten Teilen der Bürgerrechtsszene.


Thematischer Schwerpunkt

Inhaltlich geht es bei dem Abkommen um Pirateriebekämpfung und einen internationalen Standard zur zivil- und strafrechtlichen Durchsetzung der sog. Rechte am geistigen Eigentum. Es ergänzt damit schon bestehende Abkommen und Organisationen wie TRIPS (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights), WTO (World Trade Organization) oder WIPO (World Intellectual Property Organization) sowie die WZO (Weltzollorganisation). Mit dem Abkommen sollen Produktpiraterie, Markenfälschungen sowie Verletzungen an geistigen Eigentumsrechten wie Patente und Urheberrechte bekämpft werden. Dabei sind Immaterialgüter mit eingeschlossen.

Die inhaltliche Geheimhaltung (s.u.) lässt viele Fragen offen. So wird darüber spekuliert, ob das Sperren von Internetanschlüssen oder die Durchsuchung von Laptops bei Grenzkontrollen (Heise 2008-05-30) Bestandteil von ACTA ist. Die Sperren werden auch unabhängig von ACTA diskutiert und Durchsuchungen und Beschlagnahme von Laptops und anderen digitalen Medien hat es in der Vergangenheit an US-Grenzen bereits gegeben.

Im Bereich der Arzneimittel sollen Patente u.a. mit der Begründung durchgesetzt werden, dass nachgemachte Medikamente ohne Qualitätskontrolle ein hohes Risiko für die Patienten mit sich bringen.

Diverse Punkte, die ACTA behandelt, sind auch bereits im bilateralen Freihandeslabkommen KORUS (Wikipedia, engl.) zwischen den USA und Korea vereinbart worden.

Zwischen der EU und Süd Korea ist ebenfalls ein Freihandelsabkommen geplant, siehe Zeit (23.05.2009) und unwatched.org (27.09.2009). Weitere Informationen beim FFII (engl.). Im Februar 2010 akzeptiert das EP weite Teile des Vertragsentwurfs (Heise 2010-02-12), so auch die harte Durchsetzung von Urheberrechten.


Geheimhaltung

Details zu den getroffenen Absprachen zwischen den Regierungen sind nichtöffentlich und geheim. Auch die Beratungen in den einzelnen Ländern sind auserlesenen Wirtschafts- und Lobbyistenvertretern vorbehalten. Die Zivilgesellschaft ist weitgehend ausgeschlossen.

Insbesondere die Verweigerung diese Informationen dem Europäischen Parlament weiterzuleiten, dürfte nach Einführung des AEUV (Lissabonvertrag) unter Anbetracht des Art. 218 i.Vm Art. 207 AEUV höchst Zweifelhaft sein. Denn gem. Art. 218 (10) ist das Europäische Parlament in allen Phasen eines Verfahrens unverzüglich und umfassend durch die Kommission zu unterrichten.

Im Mai 2008 wurden Details über die Verhandlungen bekannt (Heise 2008-05-30), als die Plattform Wikileaks einige Dokumente veröffentlichte (Heise 2008-05-28). Im Spätsommer 2008 verklagte die EFF (Electronic Frontier Foundation) die US-Handelsvertretung (bzw. den Handelsbeauftragten der Regierung, USTR - United States Trade Representative) auf Herausgabe von Informationen, im Frühjahr 2009 verlangte eine weitere US-Bürgerrechtsorganisation, die KEI (Knowledge Ecology International) ebenfalls die Herausgabe von Dokumenten nach dem FOIA (Freedom Of Information Act, US-Informationsfreiheitsgesetz), welche aber mit Verweis auf die nationale Sicherheit abgelehnt wurde.

In den USA wurden inzwischen (Heise 2009-10-20) die NGOs CDT (Center for Democracy and Technology) und Public Knowledge angehört, soweit es um internetbezogene Aspekte ging. Eine Transparenz wurde dadurch nicht hergestellt, da eine schriftliche Verpflichtung zur Geheimhaltung abverlangt wurde. Die Liste der Teilnehmer wurde von der NGO KEI veröffentlicht. In Kanada ist die Liste der Beratungsgruppe nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Heise 2008-07-30) ebenfalls öffentlich geworden.

Im November 2008 scheiterte ein Versuch des FFII, an entsprechende EU-Dokumente zu gelangen (Golem 2009-02-05), auch dem EU-Parlament wurde Einsicht in entsprechende Akten verweigert (Golem 2009-03-12).

Im November 2009 plant der schwedische Europaabgeordnete Christian Engström eine Anfrage an die EU-Kommission, Question on ACTA and the Telecoms Package.

Update April 2010: am 21.04.2010 sollen die Entwürfe öffentlich gemacht werden.

Verhandlungsrunden

  • Juni 2008 in Genf (Schweiz)
  • Juli 2008 in Washington (USA)
  • Oktober 2008 in Tokio (Japan)
  • Dezember 2008 in Paris (Frankreich)
  • Juli 2009 in Rabat (Marokko)
  • November 2009 in Seoul (Korea)
  • Januar 2010 in Guadalajara (Mexiko)
  • April 2010 in Wellington (Neuseeland)
  • Juni 2010 ? (Schweiz)


Teilnehmende Staaten

Die ursprüngliche Initiative ging von den USA und Japan (Heise 2008-05-30) aus, ebenfalls mit dabei sind (Heise 2007-10-24) die EU sowie Kanada, Korea, Mexiko, Neuseeland und die Schweiz. Von den G8 Staaten fehlt nur Russland, ebenfalls ist China nicht dabei. Die eigentlichen Verhandlungen fanden in wechselnder Besetzung in verschiedenen Runden statt. So waren bei der ersten Runde in Genf im Juni 2008 noch Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate mit dabei, die in der zweiten Runde (wie Kanada) fehlen (Heise 2008-08-05). Dafür sind seit der zweiten Runde in Washington Australien, Marokko und Singapur dabei.

  • EU
    • 27 Mitgliedsstaaten (Stand Nov. 2009)
  • USA
  • Japan
  • Kanada
  • Korea
  • Mexiko
  • Neuseeland
  • Schweiz
  • Australien
  • Jordanien (ehemalig, vgl. Heise 5.8.08)
  • Marokko
  • Singapur
  • Vereinigte Arabische Emirate (ehemalig, vgl. Heise 5.8.08)


Stellungnahmen NGOs zu ACTA

Siehe auch ACTA_en#NGOs_about_ACTA


Ressourcen

Info

Kommunikation

Siehe auch ACTA_en#Communication

  • FACE

Netzsperren


Vermischtes

Zitate

  • Zitat: Da die Regierungen aus Europa und Nordamerika aber wüssten, dass sie in der WTO dafür keine Mehrheiten fänden, würden sie die Einführung der Maßnahmen nun "durch die Hintertür" bei der Zollorganisation versuchen. [...] Die Debatte bei der Zollorganisation habe bislang jegliche Transparenz vermissen lassen. (Heise 2008-03-01)
  • Zitat: Einem kanadischen Medienbericht zufolge könnten Zollbeamte danach künftig die Inhalte der von Reisenden mitgeführten Medienträger kontrollieren und auf mögliche Rechtsverletzungen überprüfen. (Heise 2008-05-28, Link dort)
  • Die Liste der Mitglieder des Artikel-133-Ausschuss des Rates (EU) ist nicht öffentlich einsehbar (Heise 2008-05-30).
  • Nach Sicht von NGOs wie IP Justice und KEI soll mit den ACTA-Verhandlungen die Einflussmöglichkeit der Entwicklungsländer umgangen werden, die via WIPO oder WTO möglich wäre (Heise 2008-05-30).
  • Bürgerrechtsorganisationen haben vor verdachtsweise durchgeführten Grenzdurchsuchungen privater Laptops gewarnt (Heise 2008-05-30).
  • Zitat: Sell nennt diese Standards der Weltzollorganisation (WCO) bereits einen großen Schritt auf dem Weg zur Ausweitung der Zollbefugnisse. Stichhaltige Beweise vor Einleitung eines Verfahrens seien nicht mehr notwendig, und die Zollbehörden würden ermächtigt, abschreckende Strafen zu verhängen. (Heise 2008-07-08)
  • SECURE: Standards to be Employed by Customs for Uniform Rights Enforcement
  • Das EU-Parlament will zwar Einsicht in ACTA-Akten, aber auch sich selbst von öffentlicher Kontrolle abschotten, Zitat: Während die EU-Parlamentarier den Zugang zu EU-Dokumenten transparenter gestalten wollen, planen sie, sich selbst vom Transparenzgebot auszunehmen. In der Erklärung vom 11. März 2009 heißt es dazu, "dass Dokumente und elektronische Aufzeichnungen, die ein EU-Parlamentarier erhalten, verfasst oder versandt hat, nicht als 'Dokumente' im Sinne dieser Regulierung betrachtet werden". Der Einfluss von Lobbyisten auf einzelne EU-Parlamentarier wird also auch weiterhin im Verborgenen bleiben dürfen. (Golem 2009-03-12)
  • Zitat: Die EU-Kommission und die US-Regierung behandeln ACTA schon seit Beginn der Verhandlungen im Jahr 2007 wie ein Staatsgeheimnis und verweigern unter Berufung auf die laufenden Debatten systematisch die Herausgabe von Details. (Futurezone 2009-11-03)
  • Zitat: Eine Übereinkunft jenseits der einschlägigen Uno-Gremien wie der Welthandelsorganisation WTO oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO wird nach Angaben der Bundesregierung angestrebt, weil "die Verhandlungspartner der Auffassung sind, dass durch ein eigenständiges Abkommen zwischen interessierten Staaten ein weiter reichendes Schutzniveau zu erzielen ist". Für Deutschland werde aber keine Änderung der derzeitigen Rechtslage angestrebt. Heise 11.12.2009 Das passt nicht ganz zusammen, oder?

United Kingdom: Pirate Finder General

Am 19.11.2009 wurden britische Ideen bekannt, einen sogenannten Pirate Finder General mit quasigesetzgeberischen Befugnissen gegen Copyrightverletzer einzusetzen. Durch Veränderung der Digital Economy Bill von 1988 soll eine Befugniss zur secondary legislation geschaffen werden.


ACTA und AK Zensur

Todo

ACTA liefert Möglichkeiten für Internetsperren (im Sinne von: Abklemmen durch den Provider) bei Urheberrechtsverletzungen.

Prozedere der Verhandlungen

Geheime Verhandlungen schließen Zivilgesellschaft aus. Durch Abkehr von Plattformen wie WIPO oder WTO werden Entwicklungsländer ausgesperrt und können keine kritischen Forderungen einbringen.

Sperren Client

vgl. Hadopi, EU, Three Strikes

Sperren Server

Haftung der Provider

Pressemitteilungen


Presseartikel

Hintergrund

2010

2009

2008

2007

Meta


Weiterführende Informationen

Siehe auch ACTA_en#Further_information

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